Das kann teuer werden.
Alptraum Timesharing
So mancher verliebt sich im Urlaub in seinen Ferienort und wünscht sich dort auch in Zukunft mehr Zeit zu verbringen – am liebsten in der eigenen Ferien-Immobilie.
Diese ungezwungene Ferienstimmung wird oftmals von windigen Vermittlern schamlos ausgenutzt, indem sie Urlaubern sogenannte Time-Sharing-Anteile von Feriendomizilen zu überhöhten Preisen verkaufen.
Was ist Timesharing?
Mehrere Urlauber teilen sich die Nutzung einer gemeinsame Ferienimmobilie. Dafür bezahlt der jeweilige Nutzer bei Vertragsabschluss einen einmaligen Betrag zuzüglich einer dauerhaften Beteiligung an laufenden Betriebskosten, die zum Unterhalt der Ferienimmobilie dienen.
Die Idee dahinter ist in vielen Fällen auch eine Art Tauschbörse, die dem Nutzer die Möglichkeit bietet den Ferienort zu wechseln bzw. mit anderen Nutzungsinhabern zu tauschen.
Inhaber dieses Rechts bekommen in der Regel einen festen Zeitraum zugeteilt, innerhalb dessen sie in der Ferienimmobilie Jahr für Jahr Urlaub machen können. z.B. immer in den ersten beiden Septemberwochen.
Timesharing meist ein unkalkulierbares Risiko
Was sich zuvor in gelöster Urlaubsstimmung verlockend anhörte, kann sich nach Vertragsabschluss schon bald zum Albtraum entwickeln, denn oftmals lassen schwer durchschaubare rechtliche Vertragskonstruktionen den Nutzer ratlos zurück.
Überhöhte Zuzahlungen zur Deckung der laufenden Kosten lassen viele Anleger die Entscheidung schwer bereuen, insbesondere wenn die Timesharing-Anteile über einen Kredit finanziert wurden. Teilweise droht auch der Komplettverlust beim Verkauf der gesamten Ferienimmobilie durch die Betreiber ohne dafür eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
Wie können Sie sich von Ihren Timesharing-Verträgen lösen?
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