Jetzt können Sie
Ihr Geld
zurückfordern!
… und das mit Recht:
Renten- und Lebensversicherungen
die zwischen dem 1.1.1991 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden enthalten oft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung können Sie daher in vielen Fällen Ihre Verträge gewinnbringend widerrufen und Ihre eingezahlten Beiträge zurückfordern – inklusive Zinsen bzw. Nutzungsentschädigung.
Es lohnt sich.
Hohe Erfolgschancen
Nach unserer Erfahrung lassen sich über 70% der betroffenen Verträge gewinnbringend widerrufen. Durch die Nutzungsentschädigung erhalten Sie bei der Rückabwicklung Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung in der Regel sogar mehr zurück, als Sie ursprünglich einbezahlt haben.
Das gilt für:
laufende, beitragsfreie, gekündigte, ausgelaufene
und auch für bereits ausbezahlte Renten- und Lebensversicherungen.
Machen Sie Ihre Rückzahlungs-Ansprüche geltend:
Auch die Widerrufsbelehrung Ihrer Versicherung könnte fehlerhaft sein und nicht den erforderlichen Vorgaben entsprechen. Überprüfen Sie Ihre Erfolgsaussichten und holen Sie sich Ihr Geld zurück. Das Recht steht auf Ihrer Seite.
Damit können Sie rechnen:
Unsere Erfahrung
für Ihren Anspruch
focusRecht ist Ihr Spezialist auf diesem Fachgebiet. Unsere Experten übernehmen für Sie die vollständige Abwicklung mit der Versicherung bis zur erfolgreichen Auszahlung Ihres Mehrerlöses.
Ihre Fragen
Unsere Antworten.
Was Sie wissen sollten.
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